Die Abrechnung für von uns erbrachte Leistungen richtet sich
ab 22.11.2022 nach der Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sowie nach der gültigen Arzneimittelpreisverordnung.
In der GOT ist detailliert geregelt, welche Gebühr für welche Leistung erhoben werden muss und darf. Dabei gibt der Gesetzgeber dem Tierarzt die Möglichkeit, den ein- bis dreifachen Satz zu berechnen.
In unserer Praxis wird derzeit der einfache - im Nacht- und Notdienst der 2,0-fache Satz plus Notdienstgebühr von € 50,00 berechnet.
Die aktuelle Gebührenordnung für Tierärzte finden Sie unter folgender Adresse:
www.tieraerzteverband.de/bpt/Tierbesitzer/got/index.php
https://www.bundestieraerztekammer.de/tierhalter/got/
In unserer Praxis erfolgt die Bezahlung in bar oder per EC-Karte.
Tierkrankenversicherung Vergleichstabelle
Eine Vielzahl von Versicherungen und Vergleichsmöglichkeiten finden Sie unter https://www.eisbaumtabelle.de/